Satzung
Präambel
United Traditional Taekwondo Centers (UTTC) ist ein Zusammenschluss gleichgesinnter, traditioneller
Taekwondo Schulen, mit dem Ziel, Inhalte und Werte traditioneller Kampfkünste und Kampfsportarten zu verbreiten. Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung der Mitglieder untereinander sind Voraussetzung für eine funktionierende Zusammenarbeit. Alle angeschlossenen Schulleiter sind sich
ihrer Verantwortung in Bezug auf diese Werte in besonderem Maße bewusst, unterstützen diese
aktiv und richten ihren Unterricht darauf aus.
A) Gründer
Der Verband wurde 2014 von den Großmeistern Angela Stadler und Stefan Roitner gegründet. Großmeisterin Angela Stadler ist Ende 2020 in den „Taekwondo-Ruhestand“ gegangen und hat den Verband zum 01.01.2021 an Großmeister Stefan Roitner übergeben.
B) Verbandsgroßmeister
Großmeister Stefan Roitner, 7. Dan
Isarstr. 1 B, 83026 Rosenheim, Germany
Telefon +49 8031 37378
E-Mail: sr@kwonro.de
C) Anschrift zur Kontaktaufnahme
United Traditional Taekwondo Centers, Isarstr. 1 B, 83026 Rosenheim, Germany
Telefon +49 8031 37378
E-Mail: info@united-tkd.de
D) Offizielle Website
www.united-tkd.de
E) Verbandsziel
Ziel des Verbands ist ein gemeinsamer Außenauftritt und die Verbreitung der gemeinsamen Interessen in Bezug auf Traditionelle Kampfkünste im Allgemeinen und Traditionelles Taekwondo im Besonderen. Dazu gehören eine bessere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sowie eine hohe Kompetenzwirkung. Ein tadelloser Ruf aller angeschlossenen Schulen ist zu gewährleisten.
F) Werte
- Gesundheit und persönliche Weiterentwicklung
- Gegenseitige Wertschätzung gegenüber Trainingskolleginnen und -kollegen
- Respekt vor Älteren, höher Graduierten und Lehrern
- Gemeinschaft und gemeinschaftliche Zusammenarbeit
- Freiheit und Toleranz
G) Stilrichtung
Die Wurzeln der UTTC- Stilrichtung fußen auf dem Lehrsystem des koreanischen Generals Choi Hong Hi, der, geprägt vom japanischen Shotokan Karate, die koreanische Kampfkunst Taekwondo entwickelte.
Choi Hong Hi’s Schüler, Großmeister Kwon Jae Hwa, führte neben anderen Großmeistern sein Werk weiter und pflegte wie wenig andere die traditionelle Stilrichtung. Großmeister Stefan Roitner, persönlicher Schüler von Kwon Jae-Hwa bis 2009, führt die Idee des traditionellen Taekwondo weiter und besinnt sich dabei auch zurück auf die ursprünglichen Wurzeln im Shotokan Karate.
H) Mitgliedskosten
1. Mitgliedskosten für die angeschlossenen Taekwondo-Schulen
Die Kosten für die Schul-Mitgliedschaft im UTTC-Verband betragen jährlich 500,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 595,00 EUR brutto) (Stand 2021). Für Schulen mit einer Mitgliederzahl bis 60 Schüler beträgt die Gebühr 360,00 EUR zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist jeweils zu Jahresbeginn im Voraus für das laufende Jahr fällig. Die Kosten beinhalten das Honorar des Verbandsgroßmeisters und die Kosten für die Ausrichtung von zwei Verbandslehrgängen pro Jahr.
2. Mitgliedskosten für Schüler der Mitgliedsschulen
Durch Zahlung der Mitgliedsgebühren sind zwei Verbandslehrgänge pro Jahr für die Mitglieder kostenlos.
Mitgliedsgebühren für die Schüler werden von den jeweiligen Mitgliedsschulen erhoben und einbehalten.
Folgende jährliche Mitgliedsbeiträge werden empfohlen:
- Einzelmitgliedschaft 30 EUR * (netto 25,21 EUR)
- Familienmitgliedschaft (zwei und mehr Familienmitglieder) 60 EUR * (netto 50,42 EUR)
* inkl. der gesetzlichen MwSt., sofern diese abzuführen ist (schulabhängig).
I) Organisatorische Regeln
1. Grundsatz
Die Schulleiter bleiben unabhängig und agieren nach eigenem Ermessen.
2. Schulleitertreffen
Pro Kalenderjahr wird mindestens ein Schulleitermeeting durchgeführt. Auf Wunsch können auch kurzfristige Treffen vereinbart werden. Potenzielle Neu-Anwärter für den Verband sollen am Schulleitermeeting teilnehmen, damit ein gutes Kennenlernen gewährleistet wird.
3. UTTC Verbandslehrgang
Mindestens zweimal jährlich wird ein Verbandslehrgang durchgeführt.
Die Koordination der Verbandslehrgänge obliegt dem Systemgroßmeister. Die Ausrichtung der Verbandslehrgänge kann von UTTC-Schulleitern in Absprache übernommen werden.
4. Einnahmen aus UTTC Verbandslehrgängen
Die Teilnahme an den Verbandslehrgängen von Nicht-Verbandsmitgliedern ist kostenpflichtig. Die Einnahmen behält der Veranstalter ein.
Folgende Gebühren werden als Teilnahmegebühr je Lehrgang empfohlen:
- Einzel-Teilnahmegebühr: 30 EUR * (netto 25,21 EUR)
- Familien-Teilnahmegebühr: 60 EUR * (netto 50,42 EUR)
* inkl. der gesetzlichen MwSt., sofern diese abzuführen ist (schulabhängig).
5. Sonstige Lehrgänge
Eigene Lehrgänge der Mitglieds-Schulleiter dürfen jederzeit angeboten werden. Ausdrücklich besteht kein „Großmeisterzwang“ und keine bestimmten Zuständigkeiten. Ein reger Austausch ist gewünscht. Dazu dürfen selbstverständlich auch externe Referenten eingeladen werden. UTTC-Lehrgangsleitern wird empfohlen, Gebühren für Lehrgänge zu erheben.
J) Prüfungsordnung und Graduierungssystem
Die Festlegung der Prüfungsordnung und des Graduierungssystems obliegt den Schulleitern und kann frei festgelegt werden. Die Wahl der Prüfer ist frei. Es gilt jedoch folgende Regelung:
- 5. Dan: Prüfungsberechtigung für alle Grade
- 4. Dan: Prüfungsberechtigung bis 2. Dan – weitere Prüfungen durch einen Großmeister (ab 5. Dan)
- 2. und 3. Dan: Prüfungsberechtigung bis Rotgurt (1. Kup)
- 1. Dan: Prüfungsberechtigung bis Blaugurt (3. Kup)
Grundsätzlich ist gewünscht, dass besonders bei höhen Prüfungen ab dem Rotgurt ein erfahrener Prüfer anwesend ist.
Prüfungsgebühr (falls ein Prüfer gewünscht oder benötigt wird):
Die Gebührenhöhe entspricht der geltenden Prüfungs-Preisliste der jeweiligen Schule: 50% dieser Gebühren erhält der Prüfer, der auch die Urkunden stellt. Gürtel und Bruchtestmaterial werden vom Schulleiter gestellt.
K) Urkunden und Ausweise
Grundsätzlich dürfen eigene Schul-Abzeichen, Schul-Urkunden und Schul-Ausweise verwendet werden.
Der Verband stellt auf Wunsch auch Verbands-Abzeichen/Verbands-Urkunden/Verbands-Ausweise gegen Rechnung zur Verfügung.
L) Mitgliedschaft
Nur Inhaber von Taekwondo Schulen können Mitglied im Verband werden, sofern keine Einwände seitens der Gründer bestehen. Neumitgliedern ist der Zugang zum Verband erst nach einer einjährigen Probezeit möglich. Ein Anrecht auf Zugehörigkeit besteht nicht. Die Aufnahme eines Neumitglieds muss mit einer Zweidrittelmehrheit der angeschlossenen Mitgliedsschulen erfolgen. Ebenso kann mit einer einfachen Mehrheit der Vollmitglieder eine Schule von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Eine Abstimmung kann auch in Schriftform oder mit Vollmacht (bei Abwesenheit) durchgeführt werden. Dabei wird gewährleistet, dass zuvor eine Aussprache mit den Mitgliedsschulen erfolgte. Dem Verbandsgroßmeister
obliegt ein Vetorecht.
M) Satzungsänderung
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder. Eine Abstimmung kann auch in Schriftform oder mit Vollmacht (bei Abwesenheit) durchgeführt werden.
N) Vertragslaufzeit, Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann jederzeit jeweils zum Jahresende gekündigt werden.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft dürfen die zur Verfügung gestellten Abzeichen und Bilder, sowie Urkunden und Ausweise nicht mehr verwendet werden.
Für die Nutzung des Logos ist eine kostenlose Nutzungsvereinbarung über das urheberrechtlich geschützte Logo mit Stefan Roitner zu vereinbaren
Großmeister Stefan Jürgen Roitner, 7. Dan
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Stand 01.03.2021